Freier Deutscher Gewerkschaftsbund ( FDGB)
Der Freie Deutsche Gewerksschaftbund war die Einheitsgewerkschaft der DDR. Der Bund verstand sich nach der Präambel seiner Satzung als die "Klassenorganisation der in der DDR herrschenden Arbeiterklasse". Als Massenorganisation (1986: 9,6 Mio. Mitglieder) war sie in der Nationalen Front vertreten, beteiligte sich an den Wahlen und entsandte eigene Mandatsträger sowohl in die Volkskammer als auch in die "örtlichen Volksvertretungen". Ihr stand das verfassungsmäßige Recht zu, auf allen Ebenen Gesetzesinitiativen einzubringen.
Die Gleichschaltung mit den jeweiligen Leitungsorganen der SED war auf allen Ebenen gewährleistet, da FDGB-Funktionäre in der großen Mehrzahl zugleich Mitglieder der SED waren, außerdem waren die Vorsitzenden der FDGB-Leitungen immer auch gewählte Mitglieder des jeweils entsprechenden SED-Führungsgremiums.
Der langjährige Vorsitzende des Bundesvorstandes des FDGB, Harry Tisch, musste nach Medienberichten über Amtsmissbrauch und Korruption innerhalb des FDGB-Führungsgremiums zurücktreten.
Der FDGB-Kongreß vom 14. September 1990 beschloss die Auflösung des FDGB.