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Deutsche Volkspolizei

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Die Deutsche Volkspolizei (DVP) wurde am 1.7.1945 offiziell neu gegründet. Neben der traditionellen Sicherung der öffentlichen Ordnung sollten Polizeiangehörige ihren Beitrag "zur allseitigen Stärkung und zum zuverlässigen Schutz der Arbeiter- und Bauern-Macht" leisten. Die große Mehrheit der DVP-Angehörigen waren daher Ende der 80er Jahre Mitglieder SED. Innerhalb der DVP gab es seit 1960 eine eigene SED-Kreisleitung, die direkt dem SED-Zentralkomitee unterstellt war.
Für die Bevölkerung waren die 1952/1953 nach sowjetischem Vorbild eingeführten "Abschnittsbevollmächtigten" der Schutzpolizei die ersten Ansprechpartner zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Abschnittsbevollmächtigten kannten jeden Bürger ihres Wohngebietes. Sie kontrollierten die "Hausbücher", die in jedem Wohnhaus vom "Hausgemeinschaftsleiter" geführt werden mussten.

Zwischen Kriminalpolizei (Arbeitsgebiet I und II) und Staatssicherheit gab es eine enge Zusammenarbeit. Alle wichtigen Positionen der DVP wurden in den 80er Jahren von Personen eingenommen, die das volle Vertrauen der Stasi hatten oder selbst Stasioffiziere waren. Auch der Strafvollzug arbeitete eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen. In eigenen Haftanstalten wurden zum Teil am gültigen Strafvollzuggesetz der DDR vorbei "Gesonderte Kommandos" eingerichtet, innerhalb derer politische Gefangene und gewöhnliche Kriminelle zum Teil in Isolierhaft und unter menschenunwürdigen Bedingungen einsaßen.

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