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Betriebskampfgruppen

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In den staatlichen Betrieben und Einrichtungen wurden paramilitärische Verbände als Betriebskampfgruppen (umgangssprachlich: "Kampfgruppen") organisiert.
Seit der Niederschlagung des Arbeiteraufstandes vom 17.Juni 1953 wurde die flächendeckende Aufstellung der "Kampfgruppen der Partei" verstärkt. Sie wurden zuerst der Volkspolizei und dann der Landesverteidigung angegliedert. Die Kampfgruppen waren mit Karabinern, Maschinengewehren, leichter Flak, Granatwerfern und Panzerabwehrgeschützen bewaffnet. Die etwa 400.000 Mann starken Kampfgruppenverbände hatten die Funktion, innere Aufstände niederzuschlagen und im Verteidigungsfall die Streitkräfte zu unterstützen.
Der größte Einsatz der Kampfgruppen war die Abriegelung der Grenze zu West-Berlin am Tag des Mauerbaus (13. August 1961). Die Option einer gewalttätigen Niederschlagung der Montagsdemonstration vom 9. Oktober 1989 sah einen Einsatz der Kampfgruppen vor. Dieser erfolgte jedoch nicht, im Gegenteil, viele Mitglieder der Kampfgruppen schlossen sich dem Ruf "Wir sind das Volk" an. Am 14. Dezember 1989 beschloss die Modrow-Regierung, die Kampfgruppen zum 30. Juni 1990 aufzulösen.

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