Staatsrat
Der Staatsrat bildete - wie in der UdSSR und anderen Ostblockstaaten - das "kollektive Staatsoberhaupt" der DDR. Der Staatsratsvorsitzende war höchster Repräsentant der DDR.
Der Staatsrat wurde am Anfang einer Legislaturperiode von der Volkskammer gewählt, eine feste Mitgliederzahl gab es nicht. Bis Oktober 1989 war Erich Honecker ( SED) Staatsratsvorsitzender. Seine Stellvertreter waren: Willi Stoph (SED), Horst Sindermann (SED), Egon Krenz (SED), Günter Mittag (SED), Manfred Gerlach ( LDPD), Gerald Götting ( CDU), Heinrich Homann ( NDPD), Günter Maleuda (DBD).
Die Aufgaben des Staatsrats umfassten u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR durch den Vorsitzenden, die Unterzeichnung und Verkündung der Gesetze der DDR, die Ratifikation und Kündigung internationaler Verträge und das Ausschreiben der Volkskammerwahlen.