Volkseigener Betrieb (VEB)
In der DDR Bezeichnung für verstaatlichte oder vom Staat errichtete Betriebe in der Volkswirtschaft, die nach verbindlicher staatlicher Planung funktionierten. VEB waren zwar formal juristisch selbstständig, durch die zentrale Planwirtschaft in ihrer Selbstständigkeit jedoch sehr stark eingeschränkt. Ökonomische Grundlage war das "gesamtgesellschaftliche, sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln", daß so genannte "Volkseigentum", das jedoch letztendlich nichts anderes als Staatseigentum zum Inhalt hatte.