Politische Haft
Politische Häftlinge existierten nach der offiziellen DDR-Terminologie nicht; sie wurden stattdessen meistens als "politische und kriminelle Straftäter" bezeichnet bzw. kriminalisiert. Faktisch gab es jedoch in der DDR etwa 180.000 politische Gefangene, von denen etwa 32.000 im Zeitraum von 1964 bis 1989 durch die Bundesregierung freigekauft wurden.
Das Ministerium für Staatssicherheit hatte für politische Tatbestände eine gesonderte politische Polizei eingerichtet. Diese politische Polizei agierte unabhängig von der Kriminalpolizei und besaß in allen DDR-Bezirken eigene Untersuchungshaftanstalten.
Politische Prozesse fanden gewöhnlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Strafvollzug waren politische Häftlinge stärker als andere Häftlinge Misshandlungen des entsprechend geschulten Wachpersonals ausgesetzt. Die Strafvollzugsanstalt des MfS für politische Gefangene in Bautzen war bekannt für ihre menschenverachtenden Methoden: In der "Stasi-Trakt" genannten Abteilung Bautzen II wurden die Häftlinge, darunter viele Langzeithäftlinge und Westdeutsche bzw. West-Berliner, oft über Jahre in Isolationshaft festgehalten.
Auch nach einer Entlassung standen politische Häftlinge unter der besonderen Beobachtung durch das MfS und blieben für ihren weiteren Lebensweg von vielen Berufen und Funktionen ausgeschlossen.
Im November 1989 gelang es der Leitung des Bautzener Strafvollzugs zwar einen Teil der belastenden Gefängnisakten zu vernichten. Dennoch wurden bis 1994 bereits über 1500 Ermittlungsverfahren gegen die Misshandlung von Häftlingen eingeleitet.