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Komitee für Unterhaltungskunst

Das Staatliche Komitee für Unterhaltungskunst wurde im April 1973 beim Ministerratder DDR eingerichtet. Da die SED-Führung sowohl der DDR-eigenen und vor allem der Unterhaltungskunst aus dem "feindlichen" westlichen Ausland misstraute, hatte das Komitee die Aufgabe, für die Einhaltung der kulturpolitischen Richtlinien in der Unterhaltungskunst zu sorgen. Die Generaldirektion beim Komitee überwachte die Interpreten, richtete nationale Wettbewerbe aus und sandte DDR-Künstler auf internationale Wettbewerbe. Das Komitee entschied darüber, welche Künstlerinnen und Künstler Gastspiele im Ausland geben durften und welche nicht. 1984 wurde das Komitee neu organisiert, u.a. deshalb, weil die Künstler mehr Mitsprache forderten. Es gab nun Fachsektionen, Beiräte und Kommissionen, die Tätigkeit des Gremiums wurde ehrenamtlich. Anfang 1990 kam es zwischen Künstlern und Komiteeleitung zu kulturpolitisch-inhaltlichen Auseinandersetzungen, die zur Auflösung des Komitees führten.

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