Heinz Keßler
geb. 20. Januar 1920 Lauban (Schlesien)
Volksschule; Ausbildung als Maschinenschlosser; 1940 Wehrmacht; 1941 Übertritt zur Roten Armee; Antifa-Schule; KPD; 1946 Mitbegründer der FDJ, Mitglied des ZK der SED, 1950-1989 Abgeordneter der Volkskammer; 1955/56 sowjetische Luftkriegsakademie, 1957-67 Stellvertreter des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Chef der Luftstreitkräfte, später Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabs der NVA, Mitglied des Nationalen Verteidigungsrats; Armeegeneral; ab 1986 Mitglied des Politbüros des ZK der SED; 1989 Rücktritt von allen Ämtern mit der Regierung Stoph und dem ZK der SED, Überprüfung durch den Volkskammer-Ausschuss zur Untersuchung von Amtsmissbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung, keine strafrechtlichen Konsequenzen; 1990 Ausschluss aus der SED/PDS; 1991 Untersuchungshaft wegen des sogenannten Schießbefehl-Prozesses; 1992 Haftverschonung; das Berliner Landgericht verurteilt Keßler 1993 zu siebeneinhalb Jahren Haft; Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Berliner Landgerichts wegen "unmittelbarer Täterschaft"; nach 4 1/2 Jahren Haft wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis Berlin-Hakenfelde entlassen; die Reststrafe von 3 Jahren und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt; die vorzeitige Entlassung wurde mit dem hohen Alter, der angeschlagenen Gesundheit und guter Führung in der Haft begründet; einen Anspruch auf Entschädigung als ehemaliger Wehrmachtsdeserteur lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab; die Begründung lautete, es sei kein NS-Urteil wegen Keßlers Desertion nachweisbar, außerdem habe Keßler wegen seiner späteren Mitverantwortlichkeit für die Schüsse an der innerdeutschen Grenze alle Ansprüche auf Entschädigung nach dem Erlass der Bundesregierung verwirkt.