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Oder-Neiße-Grenze

Die Oder-Neiße-Grenze wurde im Potsdamer Abkommen 1945 von den Alliierten als polnische Westgrenze bestimmt - vorbehaltlich einer endgültigen Grenzfestlegung in einem späteren Friedensvertrag mit Deutschland. Damit akzeptierten die westlichen Alliierten in den letzten Kriegstagen geschaffene Fakten: Die Rote Armee hatte Stalins Konzept einer Westverschiebung Polens durchgesetzt. Damit setzte die UdSSR ihre Forderung nach Rückgabe der 1921 an Polen abgetretenen Gebiete rigoros durch. Polen bekam dafür die deutschen Gebiete östlich der Oder und der Lausitzer Neiße, die aus der Sowjetischen Besatzungszone herausgenommen wurden. Im Zuge des Kriegsverlaufs und der neuen Grenzfestlegungen verloren 4,5 Mio. Deutsche, die aus den deutschen Ostgebieten vor der herannahenden Roten Armee flohen oder später vertrieben wurden, ihre Heimat.
Polen übte seit Anfang der 50er Jahre die volle territoriale Souveränität über die Gebiete aus und schloss einige völkerrechtliche Verträge mit der DDR über die Oder-Neiße-Grenze ab. Im Gegenzug bestätigten die Westalliierten und die Bundesrepublik im Deutschlandvertrag von 1955 den Friedensvertragsvorbehalt. Im Jahr 1970 führte die neue Ostpolitik der Bundesrepublik zum Warschauer Vertrag mit Polen. Es wurde erklärt, dass die Oder-Neiße-Grenze die "westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet", der Vorbehalt wurde nicht in Frage gestellt.

Der revolutionäre Wandel in Ost- und Mitteleuropa bewirkte das Ende der vom Ost-West-Gegensatz geprägten Nachkriegsordnung. Innerhalb einer neuen europäischen Ordnung sollte nun auch die staatliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt werden. In den Zwei-plus-Vier-Gesprächen wurde die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen Deutschland und Polen bestätigt und damit eine wesentliche Grundlage für einen Frieden in Europa geschaffen.

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