Mindestumtausch
Die DDR-Regierung hatte im November 1964 für DDR-Besucher aus dem "Nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet" (NSW) einen "Mindestumtausch" (Zwangsumtausch) von 5 DM pro Aufenthaltstag eingeführt. Der Zwangsumtausch wurde mehrmals erhöht bzw. reduziert und betrug seit 1980 25 DM pro Tag. Seit dem 24.12.1989 gab es keinen Zwangsumtausch mehr.