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Isolierungs- und Internierungslager

Pläne für Internierungs- und Isolierungslager sind auf einen Befehl von Erich Mielke hin ausgearbeitet worden. Sie wurde nach einer Direktive 1/67 auch beständig erneuert. Sowohl die technischen Voraussetzungen der Erstellung der Lager (Gebäude etc.) als auch die Namen der zu Internierenden und der Modalitäten ihrer Verhaftung wurden ständig aktualisiert. Die Leipziger Bezirks Verwaltung für Staatssicherheit aktualisierte aufgrund einer Weisung Erich Mielkes noch in der Nacht zum 9. Oktober 1989 die Karteien und Listen mit den Personen, die in die Lager verschleppt werden sollten.
Die Isolierungs- und Internierunslager wurden auf Anordnung der SED konzipiert. In dem so genannten "Vorbeugekomplex“ waren Ende 1988 85.939 DDR-Bürger erfasst. Je nach Grad der politischen Gegnerschaft waren sie im Fall einer inneren Krise, Spannungsperiode oder im so genannten Verteidigungsfall für eine Inhaftierung (2 955 Personen), Isolierung in Lagern (10 726 Personen) oder zur verstärkten operativen Überwachung (72 258) vorgesehen. Darüber hinaus sollten 937 »unzuverlässige« Leiter staatlicher Einrichtungen aus ihren Ämtern entfernt werden. Auch 26 000 Ausländer und Transitreisende sollten im Ernstfall interniert werden. Die Pläne zu diesen Lagern wurden erst im Umbruch der DDR und danach bekannt.

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