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Amnestie

In der DDR wurden anlässlich bedeutender Gedenktage insgesamt elfmal in größerem Ausmaß Amnestien, d.h. Begnadigungen von Strafgefangenen, durchgeführt. Dem Selbstverständnis der DDR-Führung nach war sie Zeichen des "sozialistischen Humanismus". Die große Menge der Entlassenen diente aber wohl auch dazu, Raum für Neuinhaftierungen zu schaffen in den durch die exzessive Strafverfolgung in regelmäßigen Abständen völlig überfüllten Gefängnissen. Auf diese Weise wurde das Verfolgungssystem stabilisiert. Zudem wurden die offiziellen Kriminalstatistiken gedrückt, da die Amnestierten dort nicht mehr registriert wurden. In der Wendezeit fanden zwei Amnestien statt. Die erste am 27.10.1989 betraf alle Gefangenen, die wegen versuchter Republikflucht inhaftiert waren. Die zweite am 12.12.1989 galt für Häftlinge, die vor dem 6.12.1989 wegen "vorsätzlicher und fahrlässiger Vergehen zu einer Strafe bis zu drei Jahren verurteilt wurden". Ausgenommen waren Schwerstdelikte.

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